Google hat seine Marktmacht missbraucht und die eigene Preisvergleichsplattform Google Shopping bei Suchergebnissen bevorzugt bzw. über anderen Produktergebnissen dargestellt, was negativen Impakt auf die Mitbewerber hat – so das Urteil der EU-Kommission im Jahr 2017.

Nun wurde die Strafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen den Techkonzern bestätigt. Agnieszka und Alexander sprechen über das Strafmaß, warum Google von einer weiteren Berufung profitieren dürfte und wie das Urteil auf andere Ungereimtheiten innerhalb des Unternehmens übertragbar ist.

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